Schützen
Sie sich vor Regressansprüchen und Ihre Nachbarschaft vor unnötigen
Erschütterungen
Sehen Sie sich Ihre
Nachbarschaft an. Dabei reicht aus technischer Sicht meist ein Radius von
50 m aus. Spürbar können die Erschütterungen noch bis 150 m sein, so
dass Sie bis zu dieser Entfernung Einwände gegen Ihre Arbeit bekommen können.
Das
sind Ihre Erschütterungsquellen:
Vibrations-
und Schlagrammen
Vibrationsverdichtungsgeräte
dynamische
Intensivverdichtung
Abbrucharbeiten
mit der Stahlmasse und dem Abbruchhammer
Maßgeblich
für Sie sind folgende Normen:
DIN 4150-3 - die Anhaltswerte
für einen Schädigung bei Einwirkung auf die Gebäude enthält.
DIN 4150-2 - die festlegt,
welche Erschütterungen den Menschen zugemutet werden können.
Sie
können ihre Erschütterungsimmissionen kontrollieren lassen:
Übersichts-
und Kalibriermessungen
Die Messungen werden vor Beginn oder
mit Beginn der eigentlichen Bauarbeiten durchgeführt. Sie
dauern im Allgemeinen einen Tag und ermöglichen es Ihnen und
u.a. Ihre weitere technische Realisierung der
erschütterungsintensiven Arbeiten zu organisieren.
Dauerüberwachungen
Es wird ein Erschütterungsgerät in
der Nachbarschaft der Baustelle an einem durch sonstige
Einflüsse nicht gestörten Ort installiert. Das Gerät zeichnet
die Erschütterungen auf und signalisiert Überschreitungen
vorgegebener Schwingungspegel durch Leucht- oder Tonsignale zur
Baustelle. sie haben damit einen lückenlosen Nachweis der von
Ihnen verursachten Erschütterungen und können
erschütterungsintensive Arbeiten hinsichtlich ihrer
Auswirkungen auf die Nachbarschaft an Hand der Signalgeber
selbst einschätzen und beeinflussen.